22.06.2020
Dr. Ranke

Bundesliga TV-Rechtevergabe ab 2020/21

Die DFL Deutsche Fußball Liga hat im Rahmen der Vergabe der deutschsprachigen Medienrechte erneut die Milliarden-Marke übersprungen und damit an das Erlösniveau der vergangenen Jahre angeknüpft. Für die Spielzeiten 2021/22 bis 2024/25 können die Clubs mit Einnahmen in Höhe von durchschnittlich 1,1 Milliarden Euro rechnen. Dies entspricht einem Gesamterlös in Höhe von 4,4 Milliarden Euro.

Die Medienpartner der DFL werden sich im Rahmen der DFL-Ausschreibung  auch dieses Mal über die eingeschränkten Exklusivitäten von territorialen TV-Lizenzen Gedanken gemacht haben.

So hatte der EuGH hat am 4.10.2011 in der verb. Rs C429/08 und C403/08 i.R.e. Vorabentscheidungsverfahren gem. Art. 267 AEUV über die Auslegung der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) und des Wettbewerbsschutzes (Art. 101 AEUV) bei territorial exklusiven Fußballübertragungen sowie über Vorschriften der Zugangskontroll-RL (98/84/EG) entschieden. Das Urteil hatte seinerzeit viel Unruhe in den betroffenen Kreisen und zu weitreichenden Spekulationen hervorgerufen.

Rechtsanwalt Dr. Ranke beschreibt zusammen mit seinem Mitautor Herr Prof. Dr. Alexander Roßnagel den Streit um den zulässigen Empfang von Fußballübertragungen durch Satellitenrundfunk, stellt die wesentlichen Erkenntnisse und Erwägungen des EuGH dar und untersucht alle möglichen Auswirkungen des Urteils auf andere Verwertungswege wie Kabel, Terrestrik oder (mobiles) Internet und andere Verwertungsformen wie Free-TV, auf die zukünftige Vergabe von (Sport-)Lizenzen und auf abgeschlossene Lizenzverträge. Lesen Sie hierzu MMR 2012, 152 ff.