09.12.2020
Dr. Ranke

EuGH erklärt Entscheidung der EU-Kommission zu Geoblocking bei Pay-TV für nichtig

Der EuGH hat in der Rechtssache C-132/19 P die Entscheidung der EU-Kommission, mit der sie die Verpflichtungszusagen der Paramount Pictures International Ltd zum sog. Geoblocking für rechtlich bindend erklärt hat, für nichtig erklärt. Das hat das Gericht in einer Pressemitteilung (Nr. 157/2020 vom 09.12.2020) bekanntgegeben.

Hintergrund des Verfahrens ist ein seit Jahren andauernder Streit zwischen der EU-Kommission und der Paramount Pictures International Ltd zum umstrittenen Geoblocking. Als Folge der gerügten Wettbewerbsverstöße hatte die EU-Kommission die Verpflichtungszusagen der Filmproduktionsgesellschaft, auf bestimmte Klauseln in Zukunft zu verzichten, für rechtlich bindend erklärt. Im Einzelnen hatte Paramount versichert, bestimmte Vertragsabsprachen zum Geoblocking nicht mehr einzuhalten. Hiergegen wendete sich einer der Vertragspartner, der französische PayTV-Anbieter Canal+, weil er sich nicht an die Erklärung gebunden fühlte.

Dem gab der EuGH in seiner Entscheidung nun statt. Die Erklärung der Kommission sei rechtswidrig, da sie die Belange Dritter, insbesondere der Vertragspartner von Paramount, nicht ausreichend berücksichtigt habe. Der Beschluss der Kommission habe vielmehr maßgebliche Rechte der Vertragspartner ausgehöhlt.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Verordnung für grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt (Portabilitätsverordung - VO (EU) 2017/1128), die 2018 durch den EU-Ministerrat offizielle angenommen wurde und auch Gegenstand der Urteilsbegründung war.

Über Inhalt und Auswirkungen der Portabilitätsverordnung für Rechtehalter, Online-Inhalteanbieter, Abonnenten und die Vereinbarung von territorialen Lizenzen informierte Rechtsanwalt Dr. Ranke zusammen mit seinem Mitautor Herr Rechtsanwalt und Senior Legal Counsel der Sportradar AG, Moritz Glöckler bereits 2017. Lesen Sie hierzu MMR 2017, 378 ff.

 

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